BGR 500/Kap 2.10 Beschäftigungsbeschränkung besagt, dass Arbeitsbühnen nur der Mitarbeiter bedienen darf, welcher von Ihrem Unternehmen als befähigte Person schriftlich dazu beauftragt und nach BGR 500 ordnungsgemäß in die Sicherheitsbestimmungen und Bedienung von Hubarbeitsbühnen eingewiesen ist.
Hierfür bieten wir Ihnen die SYSTEM-CARD Bedienerschulung an.
…unsere Mietgegenstände werden regelmäßig nach BGR 500 und BGG 945 geprüft und ständig gewartet. Außerdem wird unser Unternehmen in festgelegten Abständen durch einen unabhängigen Sicherheitsbeauftragten überprüft.
Wir gestalten Ihren Einsatz kosten- und sicherheitsbewusst.
Ihre Wünsche stehen bei uns im Vordergrund.
Wir unterstützen Sie bei der richtigen Gerätewahl gerne telefonisch oder persönlich vor Ort.